Die Ausschüttungen der SNB schwanken stark und können in einzelnen Jahren ganz ausbleiben. Trotzdem fliessen sie heute in den kantonalen Finanzhaushalt. Für die FDP ist klar, dass solche unsicheren Einnahmen nicht dazu verleiten dürfen, dauerhaft höhere Ausgaben zu finanzieren.
«Einmalige oder stark schwankende Einnahmen dürfen nicht zur Grundlage für neue dauerhafte Staatsausgaben werden. Wenn die Nationalbank Geld ausschüttet, sollen die Luzerner Steuerzahlenden direkt davon profitieren», sagt FDP-Kantonsrat Andreas Bärtschi.
Konkret sollen SNB-Ausschüttungen künftig im gleichen Jahr als Steuerrabatt auf der Kantonssteuer gutgeschrieben werden. Niemand erhält dabei mehr zurück, als er tatsächlich an Kantonssteuern schuldet. Der Rabatt erfolgt direkt über die definitive Steuerrechnung. Ein zusätzlicher Auszahlungsprozess ist damit nicht notwendig.
Bei einer SNB-Ausschüttung von 128 Millionen Franken (2026) – entspricht dies rechnerisch mehr als 500 Franken pro steuerpflichtige Person, diese Entlastung ist insbesondere für den Mittelstand echt spürbar.
Die tatsächliche Höhe hängt von der konkreten Ausgestaltung und der jeweils geschuldeten Kantonssteuer ab.
Für die FDP ist der Vorschlag auch finanzpolitisch konsequent. Der ordentliche Staatshaushalt soll aus eigener Kraft finanziert werden und nicht von schwankenden SNB-Erträgen abhängig sein. Gleichzeitig wird verhindert, dass ausserordentliche Einnahmen schleichend zu höheren dauerhaften Staatsausgaben führen.