Chance verpasst: Wir lehnen die Zusammenführung der Bau- und Zonenordnung von Littau und Luzern ab

Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen. Die beiden Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente der Stadtteile Littau und Luzern werden aufgrund der Fusion zu einem Zonenplan und einem Bau- und Zonenreglement zusammengeführt. Wir unterstützen weiterhin die Absicht des Stadtrats, die beiden Bau- und Zonenordnungen zusammenzuführen, um damit einheitliche Bestimmungen im gesamten Stadtgebiet umzusetzen. Wir haben bereits im letzten Winter im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eine umfassende und fundierte Stellungnahme zur geplanten Revision abgegeben. Zwar wurden einzelne Punkte aufgenommen, trotzdem enthält der nun öffentlich aufgelegte Entwurf immer noch Fehler und zahlreiche Bestimmungen, welche wir nicht unterstützen können:

Unsere Kritikpunkte:
- Bereits im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens haben wir  darauf hingewiesen, dass die neuen Vorschriften teilweise zu massiven Abzonungen führen, was jedoch im klaren Widerspruch zum Anliegen der Siedlungsentwicklung nach innen (Innenentwicklung) steht. Selbst eine deutlich geringere Reduktion der Dichte wäre aus unserer Sicht nicht akzeptabel, da sowohl Grundeigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter davon in hohem Masse negativ betroffen sind.

- Wir bedauern sehr, dass der Stadtrat die sich bietende Chance, die Regulierungsdichte zu verringern, nicht genutzt hat. Im Gegenteil: Es sollen zusätzliche Vorschriften erlassen (z.B. Unterhaltspflicht) und bereits bestehende Vorschriften (z.B. Umgebungsgestaltung, Baumschutz) weiter unsinnig verschärft werden. Aus unserer Sicht ist dies der falsche Ansatz.

- Jegliche Auflagen, wonach auf privaten Grundstücken ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen gemeinnützig sein muss, lehnen wir ab. Wenn Private ihre Grundstücke freiwillig an gemeinnützige Organisationen abgeben, so begrüssen wir dies. Eine Unterhaltspflicht (Lex Bodum) ist unnötig und führt zu einem völlig unverhältnismässigen Vollzugsaufwand, weshalb wir sie ablehnen. Zudem wäre ein allfälliger Vollzug  mit enormen Problemen behaftet.

Wir fordern eine neue Fassung der BZO
Nachdem es den verantwortlichen Personen bislang offensichtlich nicht gelungen ist, die Vorschriften so auszugestalten, dass im Stadtteil Luzern mindestens die bisher zulässige Dichte auch nach den neuen Vorschriften realisiert werden kann, verlangen wir, dass eine neue Fassung unter Beizug externer Fachpersonen erarbeitet wird, die in der Lage sind, die konkreten Auswirkungen korrekt einzuschätzen. Im Anschluss daran muss die Bau- und Zonenordnung neu aufgelegt werden.
 

Die ausführliche Medienmitteilung kann man hier durchlesen.