FDP nimmt Stellung zur Revision der Bau- und Zonenordnung

Zusammenführung der BZO Stadtteile Littau und Luzern

2010 fusionierte die Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau. Seither gibt es auf dem Stadtgebiet zwei unterschiedliche Planwerke. Um Verunsicherungen und Mehraufwand beim Vollzug zu vermeiden, ist eine Zusammenführung der Bau- und Zonenordnung Littau und Luzern unerlässlich. Durch das neue BZR Stadt Luzern sollen einheitliche rechtliche Grundlagen für beide Stadtteile geschaffen werden. Der Entwurf der neuen Bau- und Zonenordnung liegt nun vor. Die FDP.Die Liberalen Stadt Luzern begrüsst grundsätzlich die Zusammenführung. Sie bedauert aber sehr, dass der Stadtrat die Chance einer Reduktion der Regulierungsdichte nicht genutzt hat, sondern im Gegenteil zusätzliche Vorschriften erlassen will und bereits bestehende Vorschriften weiter verschärft. Aus Sicht der FDP.Die Liberalen ist dies der falsche Weg. Die bereits heute langen und komplizierten Baubewilligungsverfahren werden dadurch für alle Beteiligten weiter erschwert. Wir fordern eine Vereinfachung und eine Reduktion der Vorschriften.

Die FDP.Die Liberalen Stadt Luzern kritisiert zudem die neu vorgesehene Bestimmung des Stadtrats, welche darauf abzielt, das Projekt Parkhaus Musegg endgültig zu verhindern: «Im Bereich der Museggmauer sind unterirdische grossvolumige Bauten und Anlagen nicht zulässig.» (Art. 29 Abs. 3). Die gewählte Formulierung hat zur Folge, dass tiefliegende grossvolumige Projekte unter der Museggmauer, wie beispielsweise ein Parkhaus mit Tiefgarage, nicht möglich sein werden. Der Kanton hat auf die mangelnde Zweckmässigkeit eines solchen Artikels hingewiesen und empfohlen, auf die Ergänzung zu verzichten. Die FDP.Die Liberalen lehnt diese Ergänzung ebenfalls ab.

Es fällt auf, dass zahlreiche grosse Areale in Reussbühl und Littau für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert werden. Jedoch fehlt aus Sicht der FDP.Die Liberalen eine Gesamtschau bzw. eine räumliche Übersicht zur Anzahl Wohnungen, die realisiert werden bzw. bereits bestehen und eine Bewertung zu den Auswirkungen dieser Strategie. Die FDP.Die Liberalen lehnt Auflagen, wonach ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen gemeinnützig sein müssen, bei privaten Grundstücken generell ab. Private sollen durch das BZR nicht verpflichtet werden, einen Teil ihres Grundstücks an gemeinnützige Organisationen abzugeben. Es soll weiterhin in der freien Entscheidung jedes Grundstückeigentümers stehen, einen Teil seines Grundstücks an gemeinnützige Organisationen abzugeben.

Rückmeldungen von Fachpersonen weisen darauf hin, dass das neue Bau- und Zonenreglement die möglichen Gebäudehöhen und somit die Flächen der Attikageschosse im Vergleich zu heute massgebend reduziert. Dies würde einer generellen Rückzonung entsprechen, was jedoch im Widerspruch zum Anliegen der Siedlungsentwicklung nach innen steht. Anhand von konkreten Beispielen wurde aufgezeigt, welche negativen Auswirkungen auf das zulässige Bauvolumen die neuen Regelungen, insbesondere in Hanglagen haben. Aus Sicht der FDP.Die Liberalen muss dieses Thema zusammen mit Fachleuten nochmals sehr sorgfältig geprüft werden, um eine drohende Flut von Einsprachen gegen das Bau- und Zonenreglement zu vermeiden. Eine generelle Reduktion der zulässigen Bauvolumen ist aus Sicht der FDP.Die Liberalen unerwünscht.

Die Verschärfung in Art. 70 Umgebungsgestaltung, wonach neu 50 (bisher 40) Prozent der nicht zur anrechenbaren Gebäudefläche zählenden Fläche weder unterirdisch noch oberirdisch bebaut werden dürfen, wird von der FDP.Die Liberalen abgelehnt. Aufgrund der zunehmenden Bodenknappheit steigt das Bedürfnis nach Raum im Untergrund, um Technikräume, Lüftungsanlagen, Parkplätze etc. unterzubringen, die man an der Oberfläche abbauen möchte. Können Untergeschosse nicht mehr für Lüftungszentralen oder Monoblöcke etc. genutzt werden, müssen diese auf dem Dach installiert werden, was zur Konkurrenz zu den PV-Anlagen und zur Begrünung der Dachflächen führt.

In der Bau- und Zonenordnung wird mit Art. 73 neu eine gesetzliche Pflicht der Grundeigentümerschaft zum ordentlichen Unterhalt ihrer Liegenschaften verankert. Im Falle einer Gefährdung oder einer nachweislichen und anhaltenden Missachtung der Unterhaltspflichten sollen Ersatzvornahmen angeordnet und durchgeführt werden können. Diese neue Bestimmung (Lex Bodum) erachtet die FDP.Die Liberalen als unnötig und sie führt zu einem völlig unverhältnismässigen Vollzugsaufwand. Zudem wäre ein Vollzug (Ersatzvornahme) mit enormen Problemen behaftet. Sie lehnt diese Bestimmung deshalb ab.