Postulat eingereicht: Ausbau der Stromproduktion mit dem kantonalen Energiegesetz harmonisieren

Der Luzerner Kantonsrat hat im Juni 2024 das kantonale Energiegesetz entsprechend angepasst, dass durch eine bessere Ausnutzung des Stromerzeugungspotentials bei Gebäuden ein rascherer Ausbau der Stromproduktion ermöglicht wird. Das Stromerzeugungspotential von Gebäuden soll besser ausgenutzt werden. Bei Neubauten wird eine vollständige Belegung der Dachflächen mit PV-Modulen verlangt. Bei bestehenden Bauten soll bei einer Dachsanierung, welche die Eindeckung oder die Abdichtung betrifft, die Hälfte der belegbaren Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen. Auswirkungen auf die Stadt Luzern In der Stadt Luzern wurde im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern das Thema der PV-Pflicht ebenfalls diskutiert. In der zuständigen Baukommission war die PV-Pflicht für Neu- und Umbauten unbestritten, da das enorme Potential bei bestehenden Bauten genutzt werden muss, um die ambitionierten Klimaziele der Stadt Luzern erreichen zu können.

Das kantonale Gesetz enthält nun für Neubauten verschärfte Vorschriften und sieht insbesondere auch für bestehende Bauten eine PV-Pflicht vor.

Aufgrund dessen verlangen die unterzeichnenden Vertreter von fünf Fraktionen des Grossen Stadtrates - mitunter unser Grossstadtrat Rieska Dommann als Erstunterzeichner - mit einem Postulat vom Stadtrat, dass dieser prüft, ob im Sinne einer Harmonisierung der Bauvorschriften, auf eigene Vorschriften betreffend PV-Pflicht im neuen Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern verzichtet werden kann, ohne die Ziele der Klima- und Energiestrategie zu gefährden.

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