Im April 2014 hat der Grosse Stadtrat die Motion 124 «Mehr Transparenz bei der Energieeffizienz städtischer Liegenschaften» als Postulat überwiesen. Hauptziel des im Oktober 2013 eingereichten Vorstosses war es, die Energieeffizienz der städtischen Liegenschaften transparent zu machen. Zu diesem Zweck sollten für mindestens 80 % der sich im Besitz der Stadt Luzern befindlichen Wohngebäude sowie einfachen Verwaltungs- und Schulbauten innert fünf Jahren ein Gebäudeenergieausweis ausgestellt werden. Für die restlichen Gebäude war eine Frist von 10 Jahren vorgesehen. Weiter verlangte der Vorstoss, dass die Gebäudeenergieausweise, wenn immer möglich, gut sichtbar im Eingangsbereich der Gebäude aufzuhängen seien und nach Ablauf von 5 bzw. 10 Jahren der Grosse Stadtrat jeweils über den Stand sowie die wesentlichen Ergebnisse in geeigneter Form kurz zu informieren sei. Der Vorstoss wurde mittlerweile als erledigt abgeschrieben, nachdem der Stadtrat ausgeführt hat, dass per Ende 2023 für alle 129 Gebäude die Gebäudeenergieausweise (GEAK) erstellt wurden und die Ergebnisse der GEAK in die Umsetzung der Massnahme U03: «Masterplan ‹Netto-Null/ 2000 Watt› für die Stadtverwaltung erstellen und umsetzen» des B+A 22/2021 «Klima- und Energiestrategie Stadt Luzern» einfliessen.
Die FDP-Fraktion stellt Fragen zur Energieeffizienz bei städtischen Liegenschaften
Da der Vorstoss mittlerweile abgeschrieben wurde, will FDP-Grossstadtrat und Unterzeichner der Interpellation, Rieska Dommann, unter anderem vom Stadtrat wissen, wie sich die Ergebnisse der 129 ausgefertigten Gebäudeenergieausweise zusammenfassen lassen und wie der Stadtrat diese Ergebnisse beurteilt und insbesondere welche Schlüsse der Stadtrat daraus zieht. Des Weiteren forderte der als erledigt abgeschriebene Vorstoss, dass bei Liegenschaften, bei denen in den nächsten 5 Jahren bauliche Massnahmen geplant sind, geprüft werde, ob ein weitergehender GEAK-Plus erstellt werden soll. Hier will Rieska Dommann vom Stadtrat wissen, bei wie vielen Gebäuden tatsächlich ein GEAK-Plus erstellt wurde. Ebenfalls soll der Stadtrat beantworten, ob er bereit ist, den GEAK jeweils zu aktualisieren, sofern an einem Gebäude wesentliche Änderungen vorgenommen werde. Ebenfalls sollen die tatsächlichen Kosten für die GEAK-Erarbeitung offengelegt werden.
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