FDP will Vertretungen in städtischen Beteiligungen optimieren

Mit einem Postulat fordert die FDP-Fraktion ein verantwortungsvolleres, gezielteres Vorgehen bei der Auswahl von städtischen Vertretern in Organisationen und Institutionen.

Die Besetzung von Verwaltungsräten oder anderen Stadtvertretungen in Gesellschaften und Organisationen, an denen die Stadt Luzern beteiligt ist, hat verschiedentlich aufgezeigt, dass Spannungsverhältnisse und Interessenskonflikte auftreten können. Namentlich dann, wenn Stadtvertretungen mehrere Interessenvertretungen gleichzeitig wahrnehmen (müssen), was zu einem Zielkonflikt führen kann. Dass im Beteiligungsmanagement nach wie vor der Wurm drin ist, kam kürzlich bei beabsichtigten Neubesetzungen erneut zum Ausdruck. Marco Baumann, Sonja Döbeli Stirnemann und Damian Hunkeler haben auf diesen Missstand reagiert und verlangen vom Stadtrat namens der FDP-Fraktion, dass er bei allen Stadtvertretungen in Beteiligungen prüft, ob solche Spannungsverhältnisse und Rollenkonflikte vorliegen. «Im Sinne einer verantwortungsvollen Public Corporate Governance sind allenfalls personelle Neubesetzungen vorzunehmen», fordern die Postulanten. Zudem wollen sie sichergestellt haben, dass der Verwaltungsrat von städtischen Unternehmen analog der Privatwirtschaft nach fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen ausgewählt wird, um die Effektivität und die Effizienz innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Insbesondere soll der Stadtrat prüfen, wie er inskünftig den fachlichen Kompetenzen sowie der Diversity bei der Besetzung notwendiger Stadtvertretungen einen grösseren Stellenwert beimessen kann, damit alle Fachbereiche kompetent abgedeckt sind. «Für die optimale Weiterentwicklung der städtischen Betriebe ist ein qualitativ gut zusammengesetzter Verwaltungsrat mit allen Anforderungen und einer guten Diversity zentral. Die mögliche direkte politische Einflussnahme durch den Stadtrat oder durch eine Vertretung soll zweitrangig sein», halten die FDP-Parlamentarier fest. Dazu gehört für sie allenfalls auch der Verzicht auf eine stadträtliche Vertretung zugunsten einer Person mit den erforderlichen fachlichen Kompetenzen.