Beschlussantrag eingereicht: „Stärkung der Rechte des Grossen Stadtrats beim Erlass oder der Änderung der Bau- und Zonenordnung“

Zu den wichtigsten Aufgaben der Legislative, d. h. des Grossen Stadtrats, zählt der Erlass oder die Änderung von Gesetzen (Reglementen).

Beim Bau- und Zonenreglement kommt in der Stadt Luzern ein besonderes Verfahren zur Anwendung: Das Reglement wird von der Exekutive erarbeitet, beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht und anschliessend öffentlich aufgelegt. Ab der öffentlichen Auflage ist das Reglement, parallel zum bestehenden Reglement, bereits in Kraft. Dies ist möglich, ohne dass sich die Legislative im Vorfeld zum Reglement äussern kann. In der Folge ist der Handlungsspielraum der Legislative bei der Behandlung des Reglements massiv eingeschränkt. Es sind nur noch geringfügige Änderungen möglich, die keine öffentlichen Interessen oder Interessen Dritter betreffen. Andernfalls muss die Vorlage an den Stadtrat zurückgewiesen werden. Damit wird die Legislative massiv in der Gestaltungsfreiheit des Reglements eingeschränkt. Aus Sicht der Legislative ist dieser Umstand störend.

Gemeinde Emmen als mögliches Vorbild

Die Gemeinde Emmen, welche im Beschlussantrag beispielhaft erwähnt wird, kennt ein anderes Verfahren. Die öffentliche Auflage findet erst nach einer ersten Lesung im Parlament (Einwohnerrat) statt. Damit kann die Legislative das Reglement nach ihren Vorstellungen ausgestalten. Die anschliessende öffentliche Auflage basiert auf dem vom Parlament beschlossenen Reglement. Im Rahmen einer zweiten Lesung beschliesst das Parlament die definitive Vorlage.

Auftrag an die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrats

Mit einem Beschlussantrag von Rieska Dommann, den sämtliche Fraktionen des Grossen Stadtrats sowie der fraktionslose Silvio Bonzanigo mitunterzeichnet haben, wird die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrats beauftragt, einen Vorschlag für eine Anpassung des Geschäftsreglements auszuarbeiten. Der Ablauf bei einer Revision des Bau- und Zonenreglements soll so angepasst werden, dass der Einfluss des Grossen Stadtrats gestärkt wird. Das Vorgehen der Gemeinde Emmen kann als Vorbild dienen, jedoch sollen auch andere Vorgehensweisen evaluiert werden. Das revidierte Geschäftsreglements ist dem Grossen Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

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